PRAKTISCHE INFORMATIONEN
In einem hochtechnologischen Umfeld ist das INCCI stets bemüht, Sie als Patient in den Mittelpunkt seines Handelns zu stellen. Wir sehen Sie als individuelle Persönlichkeit und unser Personal steht Ihnen und Ihren Bedürfnissen jederzeit offen gegenüber. Unser Personal ist geschult, Ihnen alle notwendigen Informationen zu Ihrem Aufenthalt, Ihrer Erkrankung und deren Behandlung zu geben. Desweiteren begleitet Sie unser Personal bei der Überleitung nach Hause oder in eine poststationäre Anschlussheilbehandlung. Zögern Sie bitte bei Fragen keinen Moment unser Personal darauf anzusprechen. Unser oberstes Ziel ist Ihr Wohlbefinden und Ihre Zufriedenheit während Ihres Aufenthaltes in unserem Institut und wir setzen alles daran, Ihre Wünsche zu erfüllen und Ihren Anforderungen gerecht zu werden.
Die Kosten des Krankenhausaufenthaltes werden übernommen von:
- der nationalen Gesundheitskasse des Großherzogtums Luxemburg (CNS)
- einer privaten Kasse oder einer andere Krankenkasse gemäß den geltenden Vorschriften
Ein täglicher Beitrag zum Krankenhausaufenthalt ist von der versicherten Person zu leisten. Diese Zuzahlung beläuft sich laut Artikel 142, Absatz 2 der Statuten der nationalen Sozialversicherung auf 12,03 € pro Tag bis zu einem Maximum von 30 Tagen pro Kalenderjahr. Kinder unter 18 Jahren sind von dieser Zahlung ausgenommen.
Sind Sie bei einer ausländischen Krankenkasse versichert, bringen Sie bitte Ihre Europäische Versicherungskarte oder die E112-, E123 Formulare mit, damit die Kosten für Ihren Aufenthalt abgerechnet werden können. Geben Sie diese Formulare im Sekretariat bei Ihrer Ankunft ab.
Sollte Ihr Aufenthalt im Krankenhaus länger als 4 Tage dauern und die Kosten für die medizinische Behandlung höher als 100€ sein, werden diese Kosten direkt von der Sozialversicherung übernommen.
Die endgültige Rechnung erhalten Sie per Post.
Wenn Sie bei keiner Krankenkasse versichert sind, wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Sie müssen eine Anzahlung leisten , welche anteilmäßig nach den vorgesehenen Untersuchungen und Leistungen berechnet wird.
Je nach Verfügbarkeit besteht die Möglichkeit das Sie in einem Einzelzimmer untergebracht werden. Den Einzelzimmerzuschlag müssen Sie privat bezahlen und er wird nicht von der CNS erstattet. Die Höhe der Zuzahlung variiert mit dem Lebenshaltungsindex und beträgt aktuell 87,55 Euro.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG DES NATIONALEN INSTITUTS FÜR HERZCHIRURGIE UND INTERVENTIONELLE KARDIOLOGIE (INCCI)
Wir legen größten Wert auf Transparenz sowie auf enge, dauerhafte und vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Patientinnen und Patienten. Daher ist es nur folgerichtig, dass wir auch dem Schutz Ihrer persönlichen Daten einen sehr hohen Stellenwert beimessen. Die nachstehende Datenschutzerklärung soll Sie darüber informieren, wie Ihre persönlichen Daten von uns erhoben und verarbeitet werden.
WAS SIND DIE ANWENDUNGSBEREICHE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG?
Die nachstehende Datenschutzerklärung gilt für sämtliche Websites, Applikationen, Kommunikationstools und darüber hinaus für sämtliche Online-Angebote (Medien) des INCCI, bei deren Nutzung personenbezogene Daten erhoben werden. Sie gilt folglich nicht für die Websites Dritter, auch wenn diese möglicherweise auf unseren Medien in Form von Internetlinks erscheinen.
WIE WERDEN DIE FÜR IHRE MEDIZINISCHE VERSORGUNG BENÖTIGTEN DATEN ERHOBEN?
Das Fachpersonal, das sich bei Ihrer Aufnahme, beim Arzttermin, in der Notaufnahme oder bei der Krankenhauseinweisung um sie kümmert, nimmt Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Gesundheitszustand entgegen und formatiert diese. Diese Daten werden in Ihrer Krankenhauspatientenakte (Patientenakte) zusammengestellt und können gemäß Rahmenbedingungen des Krankenhausgesetzes vom 8. März 2018 und nach Maßgabe des Patientenrechte- und -pflichten-Gesetzes vom 24. Juli 2014 elektronisch verarbeitet werden.
Laut Datenschutzgesetz vom 2. August 2002 und EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) können Sie verlangen, dass Ihnen die in Ihrer Krankenhauspatientenakte enthaltenen Informationen übermittelt werden. Darüber hinaus haben Sie das Recht, die Erhebung und Verarbeitung der Sie betreffenden namentlichen Daten aus berechtigtem Grund zu verweigern. Dieses Widerrufsrecht kann jedoch nur insoweit geltend gemacht werden, wie es nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Pflichten des INCCI steht. Entsprechende Anträge sind bei unserem Datenschutzbeauftragten einzureichen.
Jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht Gegenstand eines Vertrags bzw. keine Gesetzespflicht für das dem INCCI ist, bedarf Ihrer besonderen Genehmigung.
WIE LANGE HEBT DAS INCCI IHRE PERSÖNLICHEN DATEN AUF?
Wir bewahren Ihre Daten nur so lange auf, wie laut Gesetzesbestimmungen für den beabsichtigten Zweck erforderlich.
Im Falle einer Krankenhauspatientenakte gilt für uns eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Datum Ihres letzten Krankenhausaufenthalts oder letzten Arzttermins und betrifft alle in Ihrer Krankenhaus-Patientenakte enthaltenen Informationen.
WO WIRD IHRE PATIENTENAKTE AUFBEWAHRT?
Patientenakten im Papierformat werden bei uns im Hause aufbewahrt. Ihre Archivierung kann aber auch an ein außenstehendes Unternehmen vergeben werden. In diesem Fall trägt das INCCI Sorge, dass für Ihre Patientenakte ebenso strenge Datenschutzauflagen umgesetzt werden wie bei einer Aufbewahrung bei uns im Hause.
Patientenakten im elektronischen Format können bei uns im Hause aufbewahrt oder ein Datenhoster mit ihrer Aufbewahrung beauftragt werden. In diesem Fall ist das Datenhosting Gegenstand eines Vertrags, dessen Klauseln mit den bei INCCI geltenden Sicherheits- und Geheimhaltungsregeln übereinstimmen.
WIE KÖNNEN SIE AUF IHRE PERSÖNLICHEN DATEN ZUGREIFEN?
Sie können die Herausgabe bestimmte Unterlagen oder eine vollständige Kopie Ihrer Patientenakte verlangen.
Richten Sie Ihre diesbezügliche Anfrage an das Sekretariat Ihres behandelnden Arztes, das sich gemeinsam mit dem für Sie zuständigen Arzt um die Anfertigung einer Kopie der verlangten Unterlagen kümmert.
Wer kann die Anfrage einreichen?
Der Patient selbst, sein gesetzlicher Vertreter oder eine Drittperson.
Wie ist die Anfrage zu formulieren?
1) Die Anfrage kann beim Sekretariat der betreffenden Abteilung eingereicht werden, entweder mündlich oder
2) schriftlich im Papierformat oder als E-Mail-Nachricht.
Bitte machen Sie dabei stets mindestens folgende Angaben:
– die Bezeichnung der zuständigen Abteilung(en)
– den/die betreffenden Zeitraum/Zeiträume
Wer kann die Unterlagen in Empfang nehmen?
Sie können die Unterlagen aus Ihrer Patientenakte nach erfolgter Benachrichtigung entweder selbst beim Sekretariat abholen oder eine entsprechend bevollmächtigte Drittperson beauftragen, dies in Ihrem Auftrag zu tun.
Die Herausgabe einer Unterlage aus der Akte eines verstorbenen Patienten an eine Drittperson kann verweigert werden, wenn der Patient dies verweigert hat oder die dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllt sind.
WIE KANN ICH MEINE KRANKENHAUSPATIENTENAKTE EINSEHEN?
Auf Anfrage beim Sekretariat oder beim Pflegepersonal der betreffenden Abteilung können Sie Ihre Patientenakte einsehen, wobei es wünschenswert ist, dass Sie vorab angeben, ob Sie alleine, in Begleitung einer Drittperson oder eines Arztes kommen.
WERDEN IHRE PERSÖNLICHEN DATEN GETEILT?
Unter den in dieser Datenschutzerklärung aufgeführten Vorbehalten leiten wir Ihre persönlichen Daten nur in dem Umfang an die Beschäftigten und Mitarbeiter/innen des INCCI bzw. an die von uns beauftragten Serviceanbieter weiter wie zur Erfüllung der von uns erteilten Aufträge notwendig, es sei denn, es liegt uns eine vorab von Ihnen erteilte Genehmigung für eine darüber hinausgehende Verwendung vor.
Wir verlangen von unseren Serviceanbietern die strikte Befolgung der Auflage, dass Ihre persönlichen Daten nur für die Erbringung jener Leistungen verwendet werden dürfen, für die wir einen Auftrag erteilt haben. Darüber hinaus verlangen wir von unseren Serviceanbietern die strikte Einhaltung aller gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und insbesondere eine streng vertrauliche Behandlung personenbezogener Daten.
WIE SICHER WERDEN IHRE PERSÖNLICHEN DATEN AUFBEWAHRT?
Es ist unser Anliegen, Ihre persönlichen Daten jederzeit unter bestmöglichen Sicherheitsbedingungen und jeweils nur so lange aufzubewahren, bis das mit der Behandlung verfolgte Ziel erreicht ist. Zu diesem Zweck treffen wir alle erforderlichen materiellen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, um Ihre persönlichen Daten vor Beschädigungen, Verlusten und unerlaubtem Zugriff zu schützen.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Datenschutzerklärung nach eigenem Ermessen ändern können. Eventuelle Änderungen unserer Datenschutzerklärung sind auf dieser Seite einsehbar.
Um die Umsetzung dieser Datenschutzerklärung sicherzustellen und die Ausübung Ihrer Rechte zu vereinfachen, hat das INCCI einen Datenschutzbeauftragten ernannt, den Sie unter der E-Mail-Adresse data-privacy@incci.lu oder unter folgender Postanschrift kontaktieren können:
Nationales Institut für Herzchirurgie und Interventionelle Kardiologie (INCCI)
Data Protection Officer
2 Rue Nicolas Ernest Barblé
L-1210 Luxembourg
Das INCCI verpflichtet sich, Ihre Anfragen auf Ausübung Ihrer Rechte binnen der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu beantworten.
ERKLÄRUNG ZUR COOKIES-VERWENDUNG
DES NATIONALEN INSTITUTS FÜR HERZCHIRURGIE UND INTERVENTIONELLE KARDIOLOGIE (INCCI)
Wir sind stets bemüht, Ihre Erwartungen zu erfüllen und das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen, aufrechtzuerhalten. Deshalb informieren wir Sie transparent über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und unsere Regeln für die Hinterlegung und Verwendung von Cookies auf Ihrem Datenendgerät bei Ihren Besuchen auf www.incci.lu
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• OperaTM: http://help.opera.com/Windows/10.20/fr/cookies.html
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